Beitritt und Beitragshöhe
Wie werde ich Mitglied?
Mitglied kann laut der geltenden
Satzung,
jeder werden, der die in § 4 enthaltenen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehört, dass das Mitglied im Organisationsbereich des Verbandes in einem Arbeits-, Dienst-,
Amts- oder Ausbildungsverhältnis steht (einschl. Richter). Gleiches gilt für im Ruhestand befindliche Beschäftigte sowie Hinterbliebene aller vorgenannten Mitglieder.
Mit der Mitgliedschaft sind weitere Rechte und Pflichten verbunden, die in der Satzung ausführlich dargestellt sind. Genaueres zur Satzung und allen zugehörigen
Dokumenten, sowie die Beschreibung der letzten Änderungen finden Sie im Menü "Über uns" im Unterpunkt "Satzung".
Dazu füllen Sie die Beitrittsformular
aus und senden diese entweder an ein Vorstandsmitglied oder direkt an das Büro des VBGR (Morassistraße 2, 80469 München).
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Höhe des Jahresbeitrags ab 2025 entnehmen Sie bitte der
Beitragsordnung 2025 des VBGR(PDF)
Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung 2024 am 27.06.2024 beschlossen.