Tarifvertrag für Beschäftigte des Bundes

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Die Bezahlung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst wird durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und staatlichen Arbeitgebern geregelt. Für die Beschäftigten im Bundesbereich gilt seit Oktober 2005 der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“.

Entgeltordnung TVöD Bund

Entgeltordnung TVöD Bund (EntgO)

Mit der Einigung auf die Entgeltordnung gelang es dem Bund und den Gewerkschaften, das angesichts veränderter Berufsbilder und Anforderungsprofile im öffentlichen Dienst zum Teil stark veraltete Eingruppierungsrecht umfassend zu modernisieren. Nach jahrelangen Verhandlungen konnten die früher bestehenden rund 3.000 Tätigkeitsmerkmale auf ca. 1000 reduziert werden. Die EntgO trat rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

Aktuelle Texte der Tarifverträge

Die aktuellen Tarifvertragstexte können Sie beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren über die Menüpunkte Öffentliche Dienst, Tarifbeschäftigte des Bundes im Unterpunkt Tarifverträge finden.

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