Bewerbung als Patentprüferin, Patentprüfer

Verbeamtung als Patentprüfer/in im DPMA

Wenn Sie sich für einen Job als Patentprüfer/in im DPMA entscheiden, werden Sie verbeamtet. Damit gelten für sie neue Regeln, die sich von denen Ihres bisherigen Arbeitsleben unterscheiden. Weil der VBGR über eine jahrzehntelange Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Beamtenrechts verfügt, sind viele Patentprüferinnen und Patentprüfer bei uns organisiert. Einen Überblick über die für Beamte geltenden Gesetze finden Sie über den Menüpunkt Service, Gesetze.

Netzwerk für Patentprüfer/innen

Neue Patentprüfer/innen durchlaufen im DPMA eine mehrjährige Prüferausbildung. Während dieser Zeit kann es aus verschiedenen Gründen zu Problemen kommen. Wäre es nicht schön, ein Netzwerk zu haben, dass langjährige Erfahrungen mit der Prüferausbildung hat, sich mit den gesetzlichen Regeln und mit den Strukturen des DPMA auskennt? Der VBGR lässt seine Mitglieder bei Problemen nicht im Regen stehen.

Auch Patentprüfer/innen brauchen eine Gewerkschaft

Der Verband der Beschäftigten des Gewerblichen Rechtsschutz (VBGR) ist die größte eigenständige Fachgewerkschaft für die Beschäftigten in den Behörden und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Design, Urheberrechte, ...) im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz. Der VBGR gehört dem dbb beamtenbund und tarifunion an und ist damit Teil der 1,3 Mio. Mitglieder starken Gemeinschaft im öffentlichen Dienst.

Dienstunfähigkeit

Wussten Sie, dass neue Patentprüfer/innen in den ersten fünf Jahren nach der Ernennung zum Beamten keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben. Eine Versicherung gegen Diestunfähigkeit ist deshalb zur eigenen und zur Absicherung der Familie extrem wichtig. Angebote können Sie über den Button dbb Vorsorgewelt finden.

Neue Patentprüfer/innen sind zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung verpflichtet

Der VBGR bietet seinen Mitgliedern Versicherungen und Finanzdienstleistungen über das dbb-Vorsorgewerk zu vergünstigten Konditionen an. Näheres finden Sie über den Menüpunkt Service, Beihilfegrundlagen und über den Button dbb Vorsorgewelt.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalräte und Vorstandsmitglieder wenden.

 

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