Satzung des VBGR
Die Satzung des VBGR besteht aus mehreren Teilen, die nur durch eine Mitgliederversammlung geändert werden können, die aber voneinander unabhängige Bereiche regeln.
Das Ziel bei der Erstellung der Satzung war das Hauptdokument möglichst selten ändern zu müssen und bei Änderungen zu bestimmten Themen möglichst nur ein betroffenes
Dokument anpassen und diskutieren zu müssen.
Satzungsdokumente, die letzten Änderungen wurden in der Mitgliederversammlung des Jahres 2022 beschlossen.
- Satzung (Hauptdokument) vom 03.05.2017, zuletzt geändert am 14.07.2022, in Kraft getreten am 14.07.2022
Hier sind alle wesentlichen Rechte und Pflichten, der Mitglieder, des Verbands und seiner Organe enthalten.
- Schiedsordnung vom 17.11.2011, zuletzt geändert am 17.11.2011, in Kraft getreten am 01.01.2012
Der Schiedsausschuss stellt eine außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung zwischen Mitgliedern dar. Letzteres schließt einen Streit zwischen Mitgliedern
und dem Vorstand mit ein. Die Mitglieder des Schiedsausschusses werden von einer Mitgliederversammlung nach den Maßgaben der Satzung und der Schiedsordnung gewählt.
- Rechtsschutzordnung vom 17.11.2011, zuletzt geändert am 17.11.2011, in Kraft getreten am 01.01.2012
Die Rechtsschutzordnung regelt unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Mitglieder Rechtsschutz erhalten.
- Beitragsordnung vom 26.05.2011, zuletzt geändert am 18.08.2020, in Kraft getreten am 01.01.2021
Die Beitragsordnung regelt die von den Mitgliedern erhobenen Beiträge nach deren Höhe. Für welche Mitglieder ein Beitrag fällig wird sowie das Datum der Fälligkeit und die
Konsequenzen eines nicht rechtzeitigem Entrichten des Beitrags, sind in der jeweils geltenden Satzung nachzulesen.
- Beitragsordnung vom 26.05.2011, zuletzt geändert am 27.06.2024, tritt in Kraft am 01.01.2025
Die neue Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.