VBGR die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten des Gewerblichen Rechtsschutzes

Über uns

Der Verband der Beschäftigten des Gewerblichen Rechtsschutz (VBGR) ist die größte eigenständige Fachgewerkschaft für die Beschäftigten in den Behörden und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Design, Urheberrechte, ...) im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz.

Seit über 60 Jahren im dbb
Der Bundesvorsitzende gratulierte dem VBGR zum 60. Jahrestag der Aufnahme in den dbb.

Der Verband der Beschäftigten im Gewerblichen Rechtsschutz (VBGR) wurde in der Sitzung vom 05./06. Dezember 1958 in den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) aufgenommen. Am Rande der Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag des dbb traf sich eine Delegation des Vorstands mit dem dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach.

 

Fotocredits © dbb

v.l. Franz Gotsis, Dr. Volker Jörgens, Ulrich Silberbach, Katja Korda, Bernd Kessler, Friedrich Meierhuber


Selbständiger Verband

Der VBGR organisiert Beschäftigte im öffentlichen Dienst in den Behörden und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Design, Urheberrechte, ...). Der VBGR ist Mitglied im "dbb beamtenbund und tarifunion" (kurz dbb), bleibt aber eigenständig mit einer eigenen Satzung, eigenen, unabhängigen Strukturen und eigenen inhaltlichen Zielen.

Der VBGR ist eine aktive Gewerkschaft, deren Geschäfte durch seinen gewählten Vorstand transparent geführt werden. Der VBGR setzt sich für eine transparente auf Qualität und Nachhaltigkeit beruhende Verwaltung und Gerichte ein. Wir setzen uns für einen hohen Stellenwert von Qualität in der Arbeit ein, damit das Vertrauen der gesamten Öffentlichkeit (nicht nur, aber auch der Anmelder von Schutzrechten) in eine funkionierende Verwaltung erhalten bleibt und wo nötig auch verbessert wird.

Das höchstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich zusammen kommt. Sie ist für Satzungsänderungen zuständig, wählt den Vorstand und legt die Positionen der gewerkschaftlichen Arbeit fest.

Vorteile der Mitgliedschaft im dbb

Die Mitgliedschaft des VBGR im dbb gibt uns Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen auf Bundesebene u.a. durch Beteiligungsrechte bei solchen Gesetzgebungsverfahren die Auswirkungen auf unsere Mitglieder haben oder haben können (Gesetze oder Verordnungen zur Sozialversicherung, der Beihilfe, Patent-, Marken-, Designgesetz ...). Sie ermöglicht es uns Forderungen auf Bundesebene leichter durchzusetzen.

Durch unsere aktive Teilnahme in den dbb Gremien können wir unsere Anliegen vorbringen und Erfolge verbuchen, die im Alleingang nicht möglich wären. Des Weiteren können wir auf Grund unserer Mitgliedschaft im dbb unseren Mitgliedern einen arbeits- und dienstrechtlichen Rechtsschutz zu einem Preis und in einer Qualität anbieten, der sonst wohl nicht zu bekommen ist.

Tradition seit 70 Jahren

Die Überzeugung, dass das besondere Arbeitsumfeld der Beschäftigten des Gewerblichen Rechtsschutzes eine dynamische Verfolgung von Zielen erfordert, die speziell in diesem Arbeitsumfeld anfallen, führte nach Kriegsende und nach der bereits 1949 erfolgten Ansiedlung des Deutschen Patentamts in München im Mai 1952 zur Gründung des Verband der Beamten des Deutschen Patentamtes. Bereits im Dezember 1958 erfolgte die Aufnahme in den dbb - Deutschen Beamtenbund.

Zweimal wurde der Verband umbenannt. Erst in "Verband der Beamten und Richter der Patentbehörden". Kurz nach der Jahrtausendwende erhielt der Verband seinen heutigen Namen "Verband der Beschäftigten des Gewerblichen Rechtsschutz (VBGR)". Der VBGR vertritt seitdem die Interessen der bei ihm organisierten Beamten, Richter und Tarifbeschäftigten gegenüber den Behördenleitungen, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundestag.

 

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