Wie hoch ist mein Ruhegehalt, wenn ich …?

Die Beamtenversorgung als eigenständige Alterssicherung der Beamten ist seit 1992 duch zahlreiche Gesetze wesentlich eingeschränkt worden, um die öffentlichen Haushaltskassen langfristig zu entlasten. Doch die Vielzahl der Änderungen werfen für den Einzelnen viele Fragen auf, wenn es um die Berechnung der eigenen Versorgungsbezüge geht.
Mitglieder des VBGR können vom Vorstand ein Musterschreiben für eine Auskunft zu den Versorgungsbezügen (§ 49 Abs. 10 Beamtenversorgungsgesetz, BVersG) von der zuständigen Dienstbehörde erhalten
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